Als Leistungsnachweis und wesentliche Bewertungsgrundlage dient der Praktikumsbericht, in dem die Schülerinnen und Schüler nach einheitlichen Anforderungskriterien die Ergebnisse ihrer Betriebserkundung strukturiert darstellen und an ausgewählten Aspekten der Wirtschafts- und Arbeitswelt ihre Fähigkeit zur vertiefenden Analyse nachweisen. Die termingerechte Abgabe des Berichtes (Stichtag im schulischen Terminkalender) zählt zu den Leistungsanforderungen; im Falle einer unentschuldigten Fristüberziehung erhält der Schüler dafür die Note 6.
Der Praktikumsbericht wird von der betreuenden Lehrkraft nach einem einheitlichen Bewertungsschlüssel benotet. Die Note geht zu 30% in die Halbjahresnote Geschichte/Sozialkunde ein.
Mit dem Halbjahreszeugnis erhalten die Schülerinnen und Schüler eineTeilnahmebestätigung am Betriebspraktikum.